Gutachten
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Ein Gutachten enthält eine
allgemein vertrauenswürdige Beurteilung eines
Sachverhalts im Hinblick auf eine Fragestellung oder
ein vorgegebenes Ziel.
In der Form tritt ein Gutachten als verbindliche
(z.B. bezeugte oder unterschriebene) mündliche oder
schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder
Gutachters auf. Die allgemeine Vertrauenswürdigkeit
wird durch Akkreditierung des Gutachters durch ein
vertrauenswürdiges Verfahren der Zertifizierung mit
der für die Fragestellung oder das Ziel
erforderlichen Allgemeingültigkeit erreicht.
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