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Informationen
zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis
Generationenvertrag
aus Wikipedia, der
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Der Generationenvertrag bezeichnet einen
gesellschaftlichen Konsens, der die
Finanzierung der Rentenversicherung sichern
soll: Die gegenwärtig Erwerbstätigen zahlen
mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem
Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation
(Umlageverfahren). Dieses System wurde im
deutschen Reich im Jahr 1889 eingeführt, um
die Alterssicherung der Industriearbeiter zu
gewährleisten. Das System wird durch die
Einzahlungen der Erwerbstätigen und
Zuschüssen des Bundes getragen.
Seit den 1970er Jahren ist bekannt, dass
aufgrund der umgekehrten Alterspyramide
(viele Rentner, wenige Kinder und
Arbeitnehmer) Finanzierungsschwierigkeiten
absehbar sind. In den 1970er Jahren,
inzwischen hat eine hohe Staatsverschuldung
die Finanzierung noch schwieriger gemacht,
erreichte diese Erkenntnis die politische
Klasse und das Interesse der Öffentlichkeit.
Dramatisch ist außerdem, dass die Reserven
der gesetzlichen Rentenversicherung
(verwaltet von der BfA und den
Landesversicherungsanstalten) nur sehr
gering sind. Die Versicherungsanstalten
müssen einen Monatsbeitrag als
Schwankungsreserve vorhalten.
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