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Als Existenzminimum bezeichnet man die Möglichkeit
der Befriedigung derjenigen materiellen Bedürfnisse, deren Befriedigung
notwendig , um physisch zu überleben; dies sind vor allem
Nahrung,
Kleidung, und
Wohnung.
Wie die
Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer
kulturspezifisch und relativ. Aus dem
Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland Artikel 1 (Die Würde des Menschen ist
unantastbar) leitet sich in Deutschland die
sozialstaatliche Praxis ab, den
Sozialhilfesatz als minimale Grundversorgung, jedem zu
gewährleisten. Sie soll ein Leben unter dem Existenzminimum vermeiden.
In der Berechnung des Sozialhilfesatzes gehen allerdings auch Produkte
wie
Tabak und
Kaffee ein, die nicht so einfach dem Existenzminimum im strengen
Sinne zugerechnet werden können
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