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Entstehen Schäden durch mangelnde Bauaufsicht, ungewöhnliche
Witterungseinflüsse, Konstruktions- und Materialfehler,
falsche oder fehlerhafte statische Berechnung, mutwillige
Zerstörung Dritter oder Diebstahl von bereits montierten
Material, so ist der Bauherr durch die
Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) gegen diese Schäden versichert.
Hiezu zählen allerdings nicht die Baugeräte und
Baustelleneinrichtung sowie Schäden durch normale
Witterungseinflüsse. Gelegentlich wird die
Bauleistungsversicherung auch als Vollkaskoversicherung
für den Bauherrn bezeichnet.
Aus diesem Grunde empfhielt sich eine
Bauleistungsversicherung für jeden Bauherren!
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