Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des
Grundstücks und des entstehenden Bauwerks vor
Schadensersatzansprüchen.
Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen
wenn der Bauherr seiner:
- Verkehrssicherungspflicht ( für die Baustelle, die
Zufahrt, das Materiallager etc. )
- Auswahlpflicht ( für geeignete Architekten und
Handwerker )
- Überwachungspflicht ( Absicherung der Baustelle )
nicht ausreichend nachkommt.
Im Rahmen dieses Schutzes übernimmt sie
folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher
Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten
Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher
Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
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