Die Bauhelfer-Unfallversicherung soll Risiken
abdecken, die bei der Mithilfe von Freunden und Verwandten - also allen
nicht gewerblich tätigen Personen - auf einer privaten Baustelle zu
Schäden führen können. Dabei ist zwischen einer privaten Versicherung
bei einem Versicherungsunternehmen und der gesetzlichen
Pflichtversicherung zu unterscheiden.
Versicherungsträger der gesetzlichen Pflichtversicherung sind die
Berufsgenossenschaften. Bei ihr hat der Bauherr sein Bauvorhaben
anzumelden, ohne dass es darauf ankäme, ob die mitarbeitenden Personen
bereits durch private Versicherung abgesichert wären. Der Bauherr und
sein Ehegatte sind hierbei nicht mitversichert. Sie
können aber mit dem Versicherungsträger eine freiwillige
Bauherrenversicherung eingehen. Der zu entrichtende Beitrag bemisst sich
auf der Basis der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und einem
marktgerechten, fiktiven Entgelt. Dies hat zur Folge, dass die privaten
Helfer letztlich wie gewerbliche Arbeitnehmer zu versichern sind.
Bei der privaten Versicherung sind regelmäßig auch der Bauherr selbst
und seine Familienangehörigen versichert. Vorab kann zwischen einer
Schadensregulierung durch lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung
gewählt werden. Meist ist die Zahl der Helfer anzugeben, die maximal zur
gleichen Zeit auf der Baustelle anwesend sind. Die Versicherung endet
meist mit Abschluss der Bauarbeiten.