|
|
|
|
| |
Informationen
zu Versicherungen
Stichwortverzeichnis
Arztwahl
aus Wikipedia, der
freien Enzyklopädie
Im Rahmen der Krankenbehandlung haben
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung
freie Wahl unter den zur vertragsärztlichen
Versorgung zugelassenen Ärzten und genehmigten
Einrichtungen.
Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung dürfen nur in Notfällen aufgesucht
werden.
Innerhalb des Quartals soll ein Versicherter
seinen Arzt nur mit wichtigem Grund Wechseln.
Der Versicherte hat Mehrkosten selbst zu tragen,
wenn er ohne zwingende Gründe einen anderen
zugelassenen Arzt oder ärztlich geleitete
Einrichtung als die nächstgelegene aufsucht. |
|
|
|
|
|
|
|
|