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Arztwahl
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Im Rahmen der Krankenbehandlung haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung freie Wahl unter den zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten und genehmigten Einrichtungen.
Ärzte ohne kassenärztliche Zulassung dürfen nur in Notfällen aufgesucht werden.
Innerhalb des Quartals  soll ein Versicherter seinen Arzt nur mit wichtigem Grund Wechseln.

Der Versicherte hat Mehrkosten selbst zu tragen, wenn er ohne zwingende Gründe einen anderen zugelassenen Arzt oder ärztlich geleitete Einrichtung als die nächstgelegene aufsucht.
 
 

 

 

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