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Der Arbeitsmarkt ist ein
Markt, aber nicht ein
freier Markt nach
Adam Smith.
Der Arbeitsmarkt ist ein Markt für
Dienstleistungen, die ein
Arbeitnehmer einem
Arbeitgeber erbringt.
Der Arbeitsmarkt umfasst nicht die gesamte Bevölkerung, sondern nur
die so genannten
Erwerbspersonen, das sind Personen, die eine Arbeit ausüben oder
suchen, dazu zählen auch die Selbständigen. In Deutschland im Jahr 2001
immerhin 3.632 Mio. von insgesamt 36.816 Mio. Erwerbstätigen.
Die im allgemeinen Bewusstsein wichtigste Kennzahl des Arbeitsmarktes
ist die
Arbeitslosenquote, das ist der Anteil der Personen die eine Arbeit
suchen, gemessen an der Gesamtzahl der Erwerbspersonen. Diese
Arbeitslosenquote wird in verschiedenen Ländern verschieden gemessen, in
dem die Definition für "Arbeit suchen" unterschiedlich gehandhabt wird.
Eine Arbeitslosenquote von 0% kann es nicht geben, da durch die
natürliche Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt immer einige Personen eine
Arbeit suchen. Die Definition von
Vollbeschäftigung über die Arbeitslosenquote wurde deshalb seit den
60er Jahren so definiert:
- 1% (1960)
- 2-3% (70er-80er
Jahre)
- 5-6% (90er
Jahre)
Die schleichende Erhöhung ist auf die Gewöhnung an höhere
Arbeitslosenzahlen zurückzuführen.
Die Arbeitslosenquote kann auf der Zugangsseite durch folgende
Faktoren verändert werden:
- Jemand kommt neu auf den Arbeitsmarkt. Entweder nach der
Ausbildung oder nach einer längeren Pause, in der er nicht mehr als
arbeitssuchend zählte.
- Jemand wechselt die Arbeitsstelle und lässt sich in der
Zwischenzeit als arbeitssuchend registrieren
- Jemand verliert die Stelle und lässt sich als arbeitssuchend
registrieren
Auf der Abgangsseite kommen folgende Faktoren in Frage
- Jemand erhält eine Stelle
- Jemand scheidet dauerhaft oder vorübergehend aus dem
Erwerbsleben aus
Es ist offensichtlich, dass so nie von einer objektiven
Arbeitslosenquote gesprochen werden kann. Werden aus der Registrierung
als Arbeitssuchender keine Vorteile wie Sozialleistungen (unmittelbare
Zahlungen, Versicherungsschutz) erworben, so wird jemand, der die Stelle
wechselt kaum die Mühe der Registrierung auf sich nehmen. Wird die
Definition für arbeitssuchend verschärft, so fällt die Arbeitslosenquote
auch. Da diese Rahmenbedingungen international sehr unterschiedlich
sind, ist ein Vergleich der Arbeitslosenquote sehr schwierig.
Hinzu kommt, dass es den Arbeitsmarkt einer Volkswirtschaft nur als
statistische Größe gibt. Die einzelnen Teilmärkte können sich zum
gleichen Zeitpunkt fundamental voneinander unterscheiden. Man denke nur
an die Teilmärkte EDV-Dienstleistungen und Montan-Industrie Ende des
zwanzigsten Jahrhunderts.
Lässt man die oben geschilderten statistischen Probleme außen vor, so
bleiben aber immer noch erhebliche Differenzen zwischen den einzelnen
Volkswirtschaften und auch im zeitlichen Verlauf übrig. Die Suche nach
den Steuergrößen auf dem Arbeitsmarkt und damit nach den Ursachen für
diese Differenzen und Schwankungen ist Gegenstand der
Volkswirtschaftslehre. Hierzu wurden eine Unzahl von, sich durchaus
widersprechenden, Theorien geschaffen.
Es hat sich in der
deutschen Sprache festgesetzt, denjenigen, der die Arbeit gibt
(verrichtet), den
Arbeitnehmer zu nennen, während der, der die Arbeit nimmt
(Arbeitsleistung entgegennimmt),
Arbeitgeber genannt wird. Um Begriffsverwirrung zu vermeiden wird im
folgenden vom Arbeiter (Dienstleistungserbringer) und Unternehmer
(Dienstleistungsempfänger) gesprochen.
Die Dienstleistungen, die auf dem Arbeitsmarkt gehandelt werden,
unterscheiden sich von anderen Dienstleistungen (z.B. einen Haarschnitt
beim Friseur) vor allem in diesen Punkten:
- Der Arbeiter bringt fast kein eigenes Sachkapital (Büros,
Computer, etc.) für seine Dienstleistung ein, sondern lediglich
seine
Fähigkeiten und
Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer
gestellt.
- Der Arbeiter hat in der Regel nur einen Kunden, nämlich den
Unternehmer
- Der Arbeiter wechselt den Kunden im Vergleich selten (zwischen
mehreren Monaten und vielen Jahren statt zwischen 30 Minuten und
einigen Monaten)
Seit knapp einem Jahr wird auf den Arbeitsmarkt für bezahlte Arbeit
das Arbeitsverhältnis in drei verschiedene Arten aufgeteilt: In
Minijob (Bruttoverdienst bis 400 €/Monat), den
Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400-800 €/Monat) und dem
regulären Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 €/Monat).
Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und
Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem
Hartz-Konzept und soll im Ergebnis mehr Beschäftigung bringen.
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