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Arbeitslosenhilfe
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Arbeitslosenhilfe ist in Deutschland eine staatliche Fürsorgeleistung welche aus Steuermitteln finanziert und von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wird.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Arbeitlosenhilfe hat wer
  • bedürftig ist,
  • arbeitslos ist,
  • dem Arbeitsamt zur Verfügung steht,
  • sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat,
  • innerhalb der Vorfrist (ein Jahr vor Antragstellung) mindestens einen Tag Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen hat,
  • keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

 

Anspruchsdauer

Grundsätzlich ist der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zeitlich unbegrenzt, er wird jedoch in so genannten Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewährt. Das bedeutet, das nach je einem Jahr ein erneuter Antrag auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe gestellt werden muss. Bei jeder Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft.

 

Höhe der Arbeitslosenhilfe

Der Leistungssatz beträgt allgemein 53 % oder 57% des Leistungsentgeltes.

Den erhöhten Leistungssatz erhalten Arbeitslose wenn sie oder ihr Ehegatte/Lebenspartner ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz haben.

Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei. Der Bezieher darf eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange er bei diesen Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentliche Arbeitszeit von 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt.

Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 165,- Euro. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen.

Auszahlungen erfolgen unbar und rückwirkend, d.h. am Ende des Monats; in Ausnahmefällen ist eine Barauszahlung möglich.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten/Partners gemindert.

 

Ausblick

In der derzeitigen (Herbst 2003) politischen Diskussion in Deutschland wird angestrebt, die Arbeitslosenhilfe mit der von den Gemeinden zu bezahlenden, etwas niedrigeren Sozialhilfe unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 zusammenzufassen. Hierbei steht noch nicht fest ob das Arbeitslosengeld 2 von der Bundesagentur für Arbeit oder den Gemeinden ausgezahlt werden soll.

 

 

 

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