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Arbeitslosenhilfe ist in
Deutschland eine staatliche
Fürsorgeleistung welche aus
Steuermitteln finanziert und von der
Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt
wird.
Anspruch auf Arbeitlosenhilfe hat wer
- bedürftig ist,
-
arbeitslos ist,
- dem
Arbeitsamt zur Verfügung
steht,
- sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet hat,
- innerhalb der Vorfrist (ein Jahr vor Antragstellung)
mindestens einen Tag
Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe bezogen hat,
- keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
zeitlich unbegrenzt, er wird jedoch in so genannten
Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewährt. Das bedeutet,
das nach je einem Jahr ein erneuter Antrag auf Fortzahlung der
Arbeitslosenhilfe gestellt werden muss. Bei jeder Antragstellung
werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft.
Der Leistungssatz beträgt allgemein 53 % oder 57%
des Leistungsentgeltes.
Den erhöhten Leistungssatz erhalten
Arbeitslose wenn sie oder ihr
Ehegatte/Lebenspartner ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis
5 Einkommensteuergesetz haben.
Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei. Der Bezieher darf eine oder
mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange er bei diesen
Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentliche Arbeitszeit
von 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt.
Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 165,- Euro. Wenn das
Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der
übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen.
Auszahlungen erfolgen unbar und rückwirkend, d.h. am Ende des
Monats; in Ausnahmefällen ist eine Barauszahlung möglich.
Im Gegensatz zum
Arbeitslosengeld wird die
Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen
Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen
Ehegatten/Partners gemindert.
In der derzeitigen (Herbst
2003) politischen Diskussion in
Deutschland wird angestrebt, die Arbeitslosenhilfe mit der von
den
Gemeinden zu bezahlenden, etwas
niedrigeren
Sozialhilfe unter der
Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 zusammenzufassen.
Hierbei steht noch nicht fest ob das Arbeitslosengeld 2
von der
Bundesagentur für Arbeit oder
den
Gemeinden ausgezahlt werden
soll.
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