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Der Begriff Altersvorsorge umfasst die Gesamtheit
aller Maßnahmen, die getroffen wurden, um nach dem Ausscheiden aus dem
Erwerbsleben von angespartem Vermögen oder erworbenen
Anwartschaften den weiteren Lebensunterhalt ohne Einschränkungen des
Lebensstandards bestreiten zu können.
Idealerweise können monatlich regelmäßige Zahlungen derart erwartet
werden, dass der Lebensstandard und die Konsumausgaben des Rentners bei
Rentenbeginn nicht reduziert werden müssen. Über Jahre hinaus soll es zu
keiner Einschränkung des Lebensstils kommen (ideale Altersvorsorge).
Die Altersvorsorge setzt sich aus sog. "drei Säulen"
zusammen. Die
- gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die
gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens)Umlageverfahren
- private Vorsorge (eigenverantwortliche Ansparung von
Eigenkapital mit späteren Verzehr)
Riester-Rente
- betriebliche Vorsorge (Einzahlung des Arbeitgebers in ein
privates Ansparprodukt für den Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären
Gehalt - sogenannte arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersvorsorge, oder als Entgeltumwandlung (Verzicht des
Arbeitnehmers auf Entgeltbestandteile zugunsten der betrieblichen
Altersvorsorge - sogenannte arbeitnehmerfinanzierte betriebliche
Altersvorsorge, auch Deferred Compensation (aufgeschobene Vergütung)
genannt)
Die Privatvorsorge basiert auf dem
Kapitaldeckungsverfahren. Das eingezahlte Kapital, sowie die
erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen ausschließlich dem Sparer zu.
Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht oder im Rahmen
einer Einmalkapitalauszahlung an den Begünstigten ausbezahlt.
Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich im
Betriebsrentengesetz, BetrAVG geregelt. Es stehen fünf sog.
Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung, Pensionskasse,
Unterstützungskasse und Pensionsfonds) zur Verfügung, die jeweils
unterschiedlichen steuerlichen Gegebenheiten, sowohl für Arbeitgeber als
auch Arbeitnehmer unterliegen. Die Unterschiede betreffen sowohl die
Anwartschaftsphase (Zeit, während der "angespart" wird) als auch die
Auszahlungsphase (Rentenzeit).
Gegensätzlich dazu ist die gesetzliche Vorsorge aufgebaut. Sie
basiert auf dem
Umlageverfahren. Die jetzigen Beiträge werden nicht angespart
sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen der derzeitigen Rentner
verwendet. Daher können auch keine Ansprüche auf Rückzahlungen des
Kapitals verlangt werden, sondern nur der Anspruch gegenüber dem Staat
auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen (sog.
Anwartschaft).
Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf
(sog.
Generationenvertrag). Sie beruht auf dem
Solidaritätsprinzip. Aufgrund der
Alterspyramide kommen jedoch immer weniger Arbeitstätige auf immer
mehr Rentner, was unweigerlich zu steigenden Beiträgen für die
derzeitigen Erwerbstätigen führt. In absehbarer Zeit muss dieses System
umgewandelt werden, bevor es endgültig kollabiert (siehe auch
Rentenproblematik).
Die regelmäßig beschlossenen Kürzungen bei der gesetzlichen Rente
machen es insbesondere für die derzeit im Berufsleben Stehenden
erforderlich eine Eigenvorsorge (privat oder betrieblich) aufzubauen.
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