Beitragszeiten, dazu rechnen z. B. auch
Kindererziehungszeiten, sind in der gesetzlichen
Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung
Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige
Beiträge entrichtet sind oder nach den gesetzlichen
Vorschriften als entrichtet gelten. Der dafür
zuständige Rentenversicherungsträger entscheidet
über die Rentenberechnung und Erfüllung der
Wartezeit.
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