In inzwischen fast allen Bundesländern
müssen Kampfhunde außerhalb von Wohnung, Haus und Garten
angeleint werden, die Kampfhunde Neuanschaffung ist zum Teil
sogar verboten und wer seinen Kampfhund frei herumlaufen
lässt, riskiert eine Geldbuße in Höhe von 5 bis zu 1000 Euro
(§§ 17, 121 Ordnungswidrigkeitengesetz).
Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire
Terrier, American Pitbull Terrier und Bullterrier sowie
Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen
Rassen werde z.Zt. in der aktuellen Diskussion als
Kampfhunde bezeichnet.