Bei
der Tierhalterhaftpflicht, hier im speziellem die
Hundehaftpflicht geht man nicht von einem Verschulden
aus sondern der Hundehalter haftet auch ohne eigenen Einfluß
für das Verhalten seines Hundes.
Hunde können einen beträchtlichen Schaden anrichten können,
für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte
jeder Hundehalter eine solche Hundehaftpflicht-Versicherung
besitzen.
§ 833
Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die
wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht :
Wird
durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache
beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält,
verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden
zu ersetzen.
Die
Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt.
Grundsätzlich muß der tatsächliche Schaden ersetzt werden !