Versicherungsvergleiche - Finazdienstleistungen
Hausrat Versicherung - Kündigung
Zur Online Berechnung Hausrat-Versicherung
Kündigung - Laufzeit
Grundsätzlich verlängern sich
Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem
oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein
weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine
ordentliche Kündigung beendet werden.
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist
von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung:
bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung
die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert,
so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach
Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit
sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für
Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)
Sonderregelungen :
Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:
Die Prämie muß sich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr
bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren
insgesamt um mehr als 20% erhöht haben.
Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994:
Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr
bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben.
Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994:
Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden.
im Schadensfall:
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder
abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des
Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers
gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer
Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens
durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit
sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden
Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
bei Umzug:
Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des
Versicherers und erhöht sich dieser dadurch, kann der
Vertrag seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer
Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gekündigt
werden.
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