Hausratversicherungsberechnung

 

 

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  Familienschutz

Gemeinsamer Versicherungsvertrag
Eine Einigung auf einen gemeinsamen Vertrag  ist Wenn beide Lebenspartner bereits eigene Versicherungen haben meistens möglich.  in der Regel wird der bei den Versicherungen zuletzt abgeschlossene Vertrag aufgehoben und die Doppelversicherung beendet. Bei der Hausratversicherung werden die Versicherungssummen beider Verträge addiert und wenn die Summe höher als der Versicherungswert der Wohnung ist, können Sie die Versicherungssummen reduzieren oder den zuletzt abgeschlossenen Vertrag aufheben.

Privathaftpflicht
Bei unverheirateten Lebenspartnern welche in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben ist nur eine Privathaftpflicht  erforderlich.
Hierzu ist es notwendig den Lebenspartner dem Versicherer namentlich anzuzeigen und in den Vertrag einschließen zu lassen.
Sollten beide Partner bereits eine eigene Privathaftpflicht besitzen, so kann ein Vertrag aufgelöst werden. Hierbei ist zu beachten, daß nicht der teurere, sondern der kürzer bestehende Vertrag beendet werden kann.

 
  Als in der Privathaftpflicht mitversichert gelten
auch die unverheirateten Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange Sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschliessenden Berufsausbildung befinden



Trennung oder Scheidung
Bei einer Trennung, spätestens aber bei der Scheidung hat hat der Lebenspartner keinen Mitversicherungsschutz mehr. Der Partner mit der Police behält z.B. den Versicherungsschutz für die Hausratversicherung.
Bei der Krankenversicherung muss der bisher Familienversicherte sich nun selbst innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft bei der Kasse bemühen um nicht seinen Krankenversicherungsschutz zu verlieren. 




Unfallversicherung
Auf die private Unfallversicherung hat ein Zusammenleben mit oder ohne Trauschein hat keinen Einfluss und somit können Sie Ihre Verträge als Einzelverträge weiterführen.




Wehrpflicht 
Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz der Privathaftpficht bestehen.

 

 

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Teure Scheidung
(ben.)  Die Ehe beginnt mit dem schönsten Tag im Leben und endet leider all zu oft in einem Fiasko. Jede zweite bis dritte Ehe wird in Deutschland inzwischen geschieden. Das ist nicht nur für die Kirche, sondern vor allem für die Beteiligten bitter. Statt dem Bund fürs Leben, gibt es den Bund bis zur nächsten Scheidung.

Und diese stellt für die Betroffenen nicht nur eine emotionale, sondern daneben auch eine finanzielle Belastung dar. Wenn Sie diesen zusätzlichen Stress vermeiden wollen, sollten Sie vorsorgen. Neurdings bietet beispielsweise die ARAG-Versicherung vorausschauenden Eheleuten eine spezielle Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle an.

Welche Kosten im Falle einer Scheidung auf Sie zukommen und ob sich eine Scheidungsversicherung überhaupt rechnet, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.