Die Direktversicherung
ist eine besondere Form der
Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt und der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind..
Als Grundlage der Direktversicherung dient das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( § 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG. )