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Eine Bauleistungsversicherung ( früher
Bauwesenversicherung ) ist vergleichbar mit einer
Kaskoversicherung für das enstehende Bauwerk.
Sie umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an
Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf
der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den
Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren
Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht
vorhergesehen werden konnten.
Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude
bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag,
Explosion können eingeschlossen werden. Das
Glasbruch-Risiko
nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die meisten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder
außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-,
und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des
Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche
Handlung Dritter.
Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder
Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch
normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit
und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß.
Die Versicherungssumme muß sämtliche
Herstellungskosten inclusive aller Zulieferungen und
Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.
Sie als Bauherr auch gegenüber den Handwerkern !!
Laut §7,VOB,Teil B (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
hat der Bauhandwerker für das nicht abgenommene Gewerk nach
einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch für die erneute
Erstellung.
Fragen sie bitte eine Bauleistungsversicherung - Bauwesenversicherung
telefonisch an unter
05971 / 66668 |
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Zusätzlich empfehlen wir Ihnen eine
Bauhaftpflicht die sie unter folgendem Link vergleichen
können:
Zur Online Berechnung
Bauhaftpflichtversicherung |
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