Versicherer handhaben
die Einstufung von
Zweitwagen
unterschiedlich. In der
Regel ist es günstiger
einen Wagen als
Zweitwagen zu
versichern, wobei
allerdings folgende
Vorraussetzungen gelten:
das Fahrzeug wird auf
denselben
Versicherungsnehmer oder
seinen
Ehe-/Lebenspartner in
häuslicher Gemeinschaft
zugelassen und
versichert.
und
der
Versicherungsnehmer ist seit
min 3 Jahren im Besitz einer
gültigen Führerscheins
(ausgestellt von einem
Mitgliedsstaat der EU oder
einem Anrainerstaat
Deutschlands)
und
die
ausschließlichen Nutzer des
Fahrzeugs sind
Versicherungsnehmer bzw.
dessen Ehe-/Lebenspartner
und
der
Versicherungsnehmer und der
Halter sind Privatpersonen.
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