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| Einstufung SF 1/2 - Ersteinstufung
eines Vertrages |
Weist ein Versicherungsnehme/rin nach, dass er aufgrund einer gültigen
Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU, der Schweiz,
Norwegen, Kanada, USA oder Japan ausgestellt wurde, seit drei
Jahren zum führen von Personenkraftwagen oder von Krafträdern, die
ein amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt ist, kann er/sie in die Schadensfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft werden, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
und nicht bereits für den Versicherungsnehmer ein weiterer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrag für einen PKW besteht oder
bestand, der sich in einer Schadenklasse oder in Klasse 0 befindet bzw. befand oder aufgrund von Schäden im folgenden Kalenderjahr
in eine Schadenklasse oder in Klasse 0 eingestuft würde. Der Nachweis ist durch
die Führerscheinkopie zu führen.
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