Privatpatient beim Zahnersatz
Neue Pflichtversicherung der NÜRNBERGER bietet gesetzlich Versicherten hohe Versorgungsqualität Als einer der ersten privaten Krankenversicherer bietet die NÜRNBERGER Krankenversicherung AG eine Zahnersatz- Pflichtversicherung für gesetzlich Versicherte an. Der Tarif ZE bietet hohe Versorgungsqualität, bevorzugte Behandlung in der Praxis und freie Arztwahl. Ab 2005 Versicherungspflicht Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet ab 1. Januar 2005 für Zahnersatz nur noch gegen Mehrbeitrag, den der Ver- sicherte selbst erbringen muß. Der Arbeitgeberanteil entfällt. Rund 70 Millionen gesetzliche Versicherte sind verpflichtet, eine Zahnersatz-Pflichtversicherung abzuschließen, entweder bei einer gesetzlichen Kasse oder bei einem privaten Krankenversicherer. Erstattung auch für Implantate und Gold Der neue Tarif ZE der NÜRNBERGER geht deutlich über die Leistungen der Zahnersatz-Pflichtversicherung der GKV hinaus. Während dort nur Festbeträge erstattet werden, zahlt der Tarif ZE 50 Prozent der tatsächlichen Kosten für Zahnersatz, also für Kronen, Brücken und Prothesen sowie für Material- und Labor- kosten und Zahnarzthonorare. Auch hochwertige Materialien wie Gold werden zu 50 Prozent erstattet. Bei Implantaten und Kera- mikverblendungen im Frontzahnbereich beträgt die Erstattung 30 Prozent. Anders als in der GKV sind die vertraglich verein- barten Leistungen lebenslang garantiert. Abrechnung auf Basis der GOZ Die Abrechnung des Zahnersatzes erfolgt auf der Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zum Höchstsatz, so daß der Versicherte den Status eines Privatversicherten hat. Eine Wartezeit besteht beim Tarif ZE nicht, sofern der Kunde vorher mindestens acht Monate in der GKV versichert war. In den ersten drei Versicherungsjahren sind die Leistungen auf zunächst 500 EUR, dann 1.000 EUR und 1.500 EUR beschränkt. Bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Frühester Versicherungsbeginn ist der 1. Januar 2005. Beiträge bis Ende 2006 garantiert Der Beitrag für einen 30jährigen Mann beträgt 13,36 EUR, für eine 30jährige Frau 16,55 EUR. Für Kinder bis 15 Jahre sind monatlich 0,81 EUR zu zahlen. Sofern sich die gesetzlichen Vorgaben nicht ändern, bleiben die Beiträge mindestens bis zum 31. Dezember 2006 stabil. Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, was zur langfristigen Beitragsstabilität beiträgt.
Quelle:NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE 25.8.04
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