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9.5.04
Infos PraxisgebührPraxisgebühr - ein untaugliches Symbol für die soziale Schieflage der Gesundheitsreform
Allerorten wird in den Medien die Praxisgebühr als Symbol für die Ungerechtigkeit der Gesundheitsreform (Gesundheitsmodernisierungsgesetzes -GMG) diskutiert. "Diese ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs", so die Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Hille Gosejacob-Rolf.
Tatsächlich führt die Gesundheitsreform zu weit mehr als zum Abschied aus der solidarischen Finanzierung der Sozialsysteme. "Die Gesundheitsreform verschärft die soziale Selektion im Zugang zur Gesundheitsversorgung, kündigt die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden auf, führt zu unerträglichen sozialen Härten und die wenigen guten Ansätze laufen in ihrer Umsetzung ins Leere" so die Bundesvorsitzende des DBSH.
Mit der Gesundheitsreform werden über Praxisgebühr und Zuzahlungen zusätzliche Hemmschwellen aufgebaut, Gesundheitsdienste in Anspruch zunehmen. Bereits heute sterben arme Menschen im Vergleich zu Reichen im Durchschnitt sieben Jahre früher, sie haben ein mindestens doppelt so hohes Risiko, schwer zu erkranken, zu verunfallen oder von Gewalt betroffen zu sein. Mit den Leistungen von Soziotherapie, Prävention und "integrierte Versorgung" wird so getan, als ob diese Überlegung auch in der Politik angekommen sei. Tatsächlich aber habe man deren Umsetzung den Krankenkassen übertragen oder auf die lange Bank geschoben. In Folge können die entsprechenden Leistungen nicht in Anspruch genommen werden (Soziotherapie), werden mangels Präventionsgesetz nur als Marketinginstrument im Ringen um zahlungskräftige Mitglieder genutzt (Prävention) oder werden als reines Kostensparmodell betrieben ("integrierte Versorgung").
Dazu der DBSH: "Ein System, das die sozialen Ursachen für die Entstehung von Krankheiten ausblendet und sich in der Abstimmung zwischen Krankenkassen und medizinischen Diensten selbst überlässt, wird nicht in den Bedürfnissen der Patienten gerecht. Krankenkassen, die in der Konkurrenz um die niedrigsten Beiträge und die gesündesten Beitragszahler stehen, vertreten Markt-, und nicht Patienteninteressen".
Aus Sicht des DBSH braucht es eine wesentliche Stärkung der Prävention und eine Förderung gesunder Lebensbedingungen. Ambulante Dienste, Rehabilitation und soziale Dienste müssen eine Einheit bilden. Dazu die DBSH - Vorsitzende Gosejacob-Rolf: "Wir müssen weg kommen von der Zielsetzung der möglichst schnellen Behandlung des Patienten, Ziel muss seine möglichst langfristig wirksame Stärkung sein".
Gerade Sozialarbeit ist mit ihrer Lebensweltorientierung und ihrem systematischen Ansatz für die psychosozialen Aufgaben im Gesundheitswesen in herausragender Weise geeignet, die Gesundheitsreform schließt sie jedoch mit ihrer finanziellen Orientierung aus.
Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (27.05.04)
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