Ministerium weist Forderung von Arbeitgeberpräsident Hundt nach Erhöhung der Altersgrenze zurück
Das Bundessozialministerium weist diese Forderung entschieden zurück. Es ist ausgesprochen kontraproduktiv, die Menschen mit Diskussionen über die Anhebung des Rentenalters zu verunsichern, nachdem eine weitreichende Rentenreform verabschiedet wurde. Statt immer nach dem Gesetzgeber zu rufen, sollte Herr Hundt vielmehr seine Hausaufgaben erledigen und für mehr Beschäftigung Älterer sorgen.
Solange jedes zweite Unternehmen in Deutschland niemanden über 50 Jahren beschäftigt, stehen vor allem die Arbeitgeber in der Pflicht. Herr Hundt sollte deshalb auf seine Mitgliedsunternehmen einwirken und bei ihnen für die Einstellung auch von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werben.
Quelle: Pressemitteilungen des Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung