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2.4.04

Reform der gesetzlichen Rentenversicherung

Sozialministerin Stewens lehnt Nachhaltigkeitsgesetz des Bundes im Bundesrat ab – Gesetz ist widersprüchlich und verwaltet nur Mangel

„Jeglichen gestalterischen Ansatz, der Hoffnung geben könnte“ vermisst Bayerns Sozialministerin Christa Stewens beim Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz). „Dieses Gesetz schafft – anders als vom Bundeskanzler angekündigt – keine Sicherheit, ist in sich bei Niveausicherung, Beitragssatz und Renteneintrittsalter widersprüchlich und verwaltet nur den Mangel.“ Mit diesen Worten lehnte Stewens heute im Bundesrat in Berlin das Gesetz ab.

„Der Einschätzung des Bundeskanzlers, dass mit der Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors die Altersversorgung gesichert ist, kann ich nicht zustimmen. Sicher ist nur, dass das Nachhaltigkeitsgesetz zur Konsolidierung der Rentenversicherung nicht ausreicht“, so die Ministerin.

Mit einer zu geringen Schwankungsreserve von nur noch 0,2 Monatsausgaben sei die Reform auf unsicherem Grund gebaut. Der sog. Nachhaltigkeitsfaktor bürde ohne die Ergänzung um eine familienpolitische Komponente auch den Eltern die Lasten des Geburtendefizits auf. „Wir brauchen stattdessen klare Signale für Familien und Kinder auch in der Rentenversicherung“, betonte Stewens. Ein falsches Zeichen gegen die für Deutschland so wichtige Qualifizierung werde mit der Abschaffung der Anrechnung von Zeiten schulischer Ausbildung oder Hochschulausbildung gesetzt. „Das im Gesetz festgeschriebene Rentenmindestniveau von 46 Prozent im Jahr 2020 bzw. 43 Prozent im Jahr 2030 steht im Widerspruch zur notwendigen Umorientierung von der ausgaben- zur einnahmeorientierten Rentenversicherung. Es suggeriert nur Sicherheit und spiegelt Solidität vor, die es in Anbetracht der objektiven wirtschaftlichen und demographischen Probleme nicht gibt“, erklärte die Ministerin. Arbeitnehmer und Wirtschaft bräuchten für ihre Planungen bei privater Vorsorge und Investitionen eine klare Begrenzung ihrer künftigen Beitragsbelastung und eine ungeschminkte Darstellung der Rentenniveauentwicklung, um weitreichende Zukunftsentscheidungen treffen zu können.

Stewens: „Im übrigen wird das vom Bund anvisierte Beitragsziel von 22 Prozent bei einem Mindestsicherungsniveau von 46 Prozent im Jahr 2030 nicht zu halten sein. Der Beitragssatz stiege vielmehr auf 23,6 Prozent. Es ist nicht klar, was auf uns zukommen wird. Die Bundesregierung ist gegenüber der Bevölkerung nicht ehrlich. Die erforderliche Planbarkeit und Sicherheit für Wirtschaft, Arbeitnehmer und Rentner wird damit torpediert.“

Quelle:Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

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