Information für Beamte, Richter und Soldaten (Besoldungsempfänger) die eine Riesterrente abgeschlossen haben:
Besoldungsempfänger erhalten die Riesterrenten-Förderung nur dann, wenn sie eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gegenüber ihrer Besoldungsdienststelle abgeben. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Rentenversicherungsträger keine Daten über Besoldungsempfänger speichen.
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