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4.3.04

Sozialministerin Stewens: Information an alle bayerischen Zahnärzte über Praxisgebühr

„Mit einem Rundschreiben haben wir jetzt alle bayerischen Vertragszahnärzte über die Rechtslage bei der Praxisgebühr informiert und die entstandenen Irritationen ausgeräumt - damit haben die Patienten und Zahnärzten endlich Rechtsicherheit“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.

Das Bayerische Sozialministerium nimmt seit vergangener Woche die Aufgaben des Vorstandes und der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) selbst wahr, da sich die Selbstverwaltungsorgane weigerten, das geltende Recht umzusetzen. Das Sozialgericht München hatte das Sozialministerium in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

In dem Rundschreiben werden die Zahnärzte nach den Worten der Ministerin insbesondere darüber informiert, dass bei Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich keine Praxisgebühr anfällt. „Die bayerischen Zahnärzte wissen nun, wie mit Zweifelsfällen umzugehen ist“, erläuterte Stewens und fügte hinzu: „Der bundesweite Schiedsspruch vom 8. Januar zu den Praxisgebühren gilt sowohl für Zahnärzte als auch für die Krankenkassen ohne jede zeitliche Verzögerung.“ Darüber hinaus habe der von ihr eingesetzte Staatskommissar mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern am 26. Februar 2004 eine Vereinbarung treffen können, die den Vertragszahnärzten zusätzliche Rechtssicherheit gibt. Stewens: „Soweit die bayerischen Vertragszahnärzte entsprechend verfahren, ist demnach nicht mit Regressen der Kassen zu rechnen. Klargestellt wird in dem Rundschreiben auch, dass der Zahnarzt zu Unrecht verlangte Praxisgebühren an die Versicherten zurückzuzahlen hat.“

Quelle:Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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