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24.2.04
NRW-Ministerin Birgit Fischer: Gleiche Versicherungstarife für Frauen und Männer sind überfällig
Düsseldorf, 24.02.2004 Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Die Berechnung von Versicherungstarifen darf nicht länger davon abhängen, ob eine Frau oder ein Mann den Vertrag unterschreibt. Insbesondere bei privaten Krankenversicherungen und bei der privaten Altersvorsorge gibt es in diesem Punkt bis heute keine Gleichberechtigung. Dabei haben laut EU-Kommission Studien nachgewiesen, dass Lebenserwartung und Krankheitsrisiko nicht vom Geschlecht abhängig sind, sondern vor allem durch Lebensumstände und Gewohnheiten beeinflusst werden. Gleiche Tarife für Frauen und Männer sind deshalb längst überfällig.“ Dies sagte die nordrhein-westfälische Frauenministerin Birgit Fischer heute (24. März 2004) in Düsseldorf anlässlich der bevorstehenden Behandlung einer EU-Richtlinie zu sogenannten Unisex-Tarifen im Bundesrat.
„Eine Frau, die gleiche Beiträge in eine private Altersvorsorge einzahlt wie ein Mann, erhält im Alter durchschnittlich zwölf Prozent weniger Rente pro Monat“, so die
Ministerin weiter. „Sie muss auch mehr in eine private Krankenversicherung einzahlen, um vergleichbare Leistungen wie Männer zu erhalten. Der neue Richtlinienentwurf der EU-Kommission zu Unisex-Tarifen ist eine gute Grundlage, um solche Missstände zu beseitigen.“
Nach dem Entwurf sollen Versicherungen in Zukunft nicht mehr das Geschlecht der Kundinnen und Kunden als Grundlage für ihre Tarifberechnungen nehmen dürfen. „Für unsere Lebenserwartung ist nicht in erster Linie entscheidend, ob wir weiblich oder männlich sind. Entscheidend ist vielmehr, wie gesund und unter welchen Umständen wir leben“, sagte Ministerin Birgit Fischer. Dass die Beitragsbemessung nach anderen Kriterien als dem Geschlecht grundsätzlich möglich sei, zeige etwa die Praxis in Frankreich. Dort sei seit Jahren selbstverständlich, dass Versicherungen sogenannte Unisex-Tarife anbieten.
Auch zur Förderung der privaten Altersvorsorge sei die Gleichbehandlung von Frauen und Männern unabdingbar. Ministerin Birgit Fischer: „Wenn wir die Menschen dazu auffordern, privat für das Alter vorzusorgen, müssen wir auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Frauen und Männer dies zu gleichen Bedingungen tun können.“ Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung müsse jedenfalls dann, wenn der Staat die private Vorsorge fördere (Riester-Rente), das Solidarprinzip gelten.
Die EU-Richtlinie würde nicht nur Versicherungen betreffen. Nach dem Entwurf der EU-Kommission soll Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beispielsweise auch bei der Kreditvergabe und bei anderen Dienstleistungen verboten sein. Auch dort werden Frauen immer noch häufig gegenüber Männern benachteiligt.
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