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9.1.04

Staatssekretärin Cornelia Prüfer-Storcks: Gesundheitsreform ist viel besser als ihr Ruf

Düsseldorf, 09.01.2004
Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

„Die Gesundheitsreform ist viel besser als ihr Ruf. Denn diese Reform bedeutet weit mehr als die Einführung von Praxisgebühren und höheren Zuzahlungen. Wer jetzt aus reinem Lobbyinteresse die Gesundheitsreform ständig schlecht redet, der verunsichert absichtlich die Patientinnen und Patienten. Es liegt an allen Beteiligten, die Chancen, die die Reform bietet, zu nutzen: Mehr Qualität, mehr Effizienz, mehr Wettbewerb zugunsten der Krankenversorgung.“ Dies sagte Cornelia Prüfer-Storcks, Staats-sekretärin im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium, heute (9. Januar 2004) anlässlich des Neujahrsempfangs der Techniker Krankenkasse in Düsseldorf.

„Die Gesundheitsreform schafft mehr Transparenz im Gesundheitswesen und setzt einen Wettbewerb um Qualität in Gang“, so die Staatssekretärin weiter. „Das wird allen nützen.“ Die Reform sei insgesamt eine Chance, weil sie die integrierte Versorgung stärke, das Hausarztsystem etabliere, die Errichtung von Gesundheitszentren fördere und die teilweise Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung schwerer Krankheiten wie Krebs ermögliche.

Wichtige Neuregelungen der Gesundheitsreform:

Hausarztsystem: Hausärzte sollen eine Schlüsselstellung in der gesundheitlichen Vorsorgung haben. Sie sind für Patientinnen und Patienten ein Ansprechpartner ihres Vertrauens. Berät der Hausarzt seine Patientinnen und Patienten, dann trägt dies gleichzeitig dazu bei, überflüssige Behandlungen zu vermeiden und damit Kosten zu sparen. Deshalb werden die Krankenkassen nun verpflichtet, eine hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Für die Versicherten ist die Teilnahme freiwillig. Wer sich für eine Teilnahme entscheidet, kann einen finanziellen Bonus erhalten.

Integrierte Versorgung: Patientinnen und Patienten müssen bisher immer noch allzu oft gerade an den Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung oder beim Übergang in Reha-Maßnahmen selbst aktiv werden und den Fortgang der für sie richtigen Therapie selbst recherchieren und organisieren. Mit dem Instrument der integrierten Versorgung erhalten die Krankenkassen nun die Möglichkeit, ihren Versicherten eine abgestimmte Versorgung anzubieten, bei der Haus- und Fachärzte, ärztliche und nichtärztliche Leistungsbringer, ambulanter und stationärer Bereich sowie Apotheken koordiniert zusammenwirken.

Medizinische Versorgungszentren (Gesundheitszentren): In diesen Einrichtungen können nun verstärkt unterschiedliche ärztliche und nichtärztliche Disziplinen zusammenarbeiten und „Versorgung aus einer Hand“ anbieten.

Ambulante Versorgung an Krankenhäusern: Die bisher strikte Trennung zwischen stationärer und ambulanter Behandlung wird in bestimmten Fällen aufgehoben. So dürfen etwa Krebskranke, die regelmäßig im Krankenhaus behandelt werden, sich nun auch ambulant in der Klinik weiterbehandeln lassen. Bisher mussten sie dafür niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufsuchen.

Qualitätssicherung: Zur Verbesserung der Qualität in der ambulanten Versorgung wird es künftig eine Fortbildungsverpflichtung für Ärzte geben. Kassenärztliche Vereinigungen müssen die Einhaltung der Fortbildungspflichten ihrer Mitglieder überprüfen. Ohne Nachweise kommt es zu Abschlägen bei der Vergütung.

Patientenbeauftragte: Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wird in unabhängiger und beratender Funktion die Weiterentwicklung der Patientenrechte unterstützen und Sprachrohr für Patienteninteressen sein.


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Gesundheitsreform: Quittungen sammeln

001, Presseinformation vom 09.01.2004


Potsdam – Brandenburgs Gesundheitsminister Günter Baaske wies heute darauf hin, dass die 10 EUR-Praxisgebühr "ein notwendiges Übel der Gesundheitsreform ist". Sie sei von CDU/CSU in der jetzigen Form in den Verhandlungen gefordert worden. Baaske: "Diese Kröte musste geschluckt werden, um wichtige Strukturveränderungen zur Sicherung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu erreichen".

Zu diesen Veränderungen zählen z.B. die jetzt möglichen Gesundheitszentren nach dem Modell der früheren Polikliniken und die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlung.

Günter Baaske empfiehlt dringend, alle Quittungen von Zuzahlungen zu Arznei- und Hilfsmitteln, Physiotherapie, Krankenhausbehandlung sowie von Praxisgebühren aufzuheben. Baaske: "Das zahlt sich aus, denn die Summe dieser Zuzahlungen darf im Jahr zwei Prozent, bei chronisch Kranken sogar nur ein Prozent des Bruttofamilieneinkommens nicht überschreiten". Vor allem chronisch Kranke mit hohem Medikamentenbedarf sollten immer wieder prüfen, ob sie diese Grenze erreicht haben und dann ab sofort von den Zuzahlungen befreit sind. Er rät, sich dafür frühzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.

Außerdem sei gesichert, dass das Inkasso der Praxisgebühren nicht zu Lasten der Ärzte geht. Kann ein Patient die 10 EUR nicht sofort zahlen, muss zunächst der Arzt mahnen. Ist dies erfolglos, stellt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen förmlichen Mahnbescheid aus. "Fruchtet auch das nichts, geht der Einnahmeverlust zu Lasten der Kasse, nicht des Arztes", so Baaske. Die Regeln zum Inkasso der Praxisgebühr gelten auch für Notfallbehandlungen im Krankenhaus. Baaske empfiehlt, auch diese Quittungen aufzuheben, da dadurch die 10 EUR-Quartalsgebühr bereits geleistet ist.

Grundsätzlich sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Gebühr befreit. Für Vorsorge- und Früherkennungstermine – die wie bei der Krebsvorsorge auch umfangreichere Untersuchungen beinhalten können -, Schutzimpfungen und Schwangerenvorsorge muss generell keine Gebühr bezahlt werden. Befreit sind Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Generell gelte, dass jede medizinisch notwendige Behandlung von den Krankenversicherungen getragen wird. Gesetzlich Versicherte sollten keinesfalls Privatabrechnungen für Sehstärkenmessungen bei Augenärzten akzeptieren. Baaske. "Auch die Bestimmung der Sehschärfe zahlen die Kassen."


Hinweis:
Im Internet gibt es zahlreiche Hinweise zu Details der Gesundheitsreform unter
www.die-gesundheitsreform.de
Montags bis donnerstags steht von 08.00 – 20.00 Uhr ein kostenloses Infotelefon unter 0800 / 151515 – 9 zur Verfügung.

Quelle: Ministerium f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF) [www.masgf.brandenburg.de]

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